Rechtsprechung
   BFH, 03.11.1971 - I R 68/70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,643
BFH, 03.11.1971 - I R 68/70 (https://dejure.org/1971,643)
BFH, Entscheidung vom 03.11.1971 - I R 68/70 (https://dejure.org/1971,643)
BFH, Entscheidung vom 03. November 1971 - I R 68/70 (https://dejure.org/1971,643)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,643) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verzicht der Kapitalgesellschaft - Zugunsten eines Gesellschafters - Annahme eines günstigen Kaufangebots - Verdeckte Gewinnausschüttung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Verzicht auf günstiges Kaufangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 104, 158
  • DB 1972, 610
  • BStBl II 1972, 227
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung hat der erkennende Senat -- soweit hier von Interesse -- in letzter Zeit wiederholt als die Zuwendung eines Vermögenswerts an einen Gesellschafter außerhalb eines gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses definiert, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, was immer dann der Fall sei, wenn die Gesellschaft bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die das Gesetz in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter abverlangt, diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626).

    Er ist jedoch der Auffassung, daß es zur Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, zur Feststellung einer gesellschaftsrechtlich bedingten Vorteilszuwendung, in Fällen wie dem vorliegenden einer solchen vorab erfolgten Konkretisierung der Mehrung des Vermögens der Gesellschaft nicht bedarf (vgl. BFH-Urteil I 261/63, a. a. O.).

  • BFH, 09.12.1954 - IV 46/54 U

    Vergütungen eines Angestellten eines Notars - Enger Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Selbst bei der in Grenzfällen vertretbaren Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise (Urteil des BFH IV 46/54 U vom 9. Dezember 1954, BFH 60, 141, BStBl III 1955, 55) erlaube der Vertrag vom 21. Juni 1960 keinen Schluß auf eine objektive Zuwendung, da ein solcher Schluß die Interessen der Stadt als der Verkäuferin unberücksichtigt lasse.

    Es ist auch zwischen den Beteiligten unstreitig, daß bei der Beurteilung von Geschäftsvorfällen im Grenzbereich, in dem das bürgerlich-rechtliche Rechtsgeschäft (hier der Verzicht auf die Annahme eines Kaufangebots) etwas anderes besagt, als mit ihm im wirtschaftlichen Ergebnis bezweckt wird (hier die Ermöglichung des Erwerbs des Grundstücks durch die Gesellschafterin der Steuerpflichtigen zu den Bedingungen des der Steuerpflichtigen gemachten Kaufangebots), die wirtschaftliche Bedeutung des Geschäftsvorfalles den Ausschlag gibt (BFH-Urteil IV 46/54 U, a. a. O.).

  • BFH, 26.01.1970 - IV R 144/66

    Steuerliche Beurteilung - Leasing-Verträge - Bewegliche Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Der Arbeitsraumbeschaffungs- und Mietvertrag vom 1. Juli 1953/19. Juni 1954 könne als eine Art Finanzierungs-Leasingvertrag im Sinne des BFH-Urteils IV R 144/66 vom 26. Januar 1970 (BFH 97, 466, BStBl II 1970, 264) verstanden werden.
  • BFH, 03.02.1971 - I R 51/66

    Kapitalgesellschaft - Wirtschaftsgüter - Überlassung an andere

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Zwar ist -- was Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft betrifft -- niemand verpflichtet, aus seinem Vermögen bestimmte Nutzungen zu ziehen und das FA ist nicht befugt, "aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise" Nutzungen als gezogen und an einen Dritten weitergeleitet zu unterstellen, die der Eigentümer nicht zieht und nicht ziehen will (BFH-Urteile I 131/59 S vom 8. November 1960, BFH 71, 706, BStBl III 1960, 513; VI R 64/67 vom 26. September 1969, BFH 97, 347, BStBl II 1970, 177); für den Fall der Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter wird dieser Grundsatz jedoch durch die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG verdrängt (BFH-Urteil I R 51/66 vom 3. Februar 1971, BFH 101, 501, BStBl II 1971, 408).
  • BFH, 08.11.1960 - I 131/59 S

    Steuerliche Anerkennung eines Pachtvertrages zwischen Besitzpersonengesellschaft

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Zwar ist -- was Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft betrifft -- niemand verpflichtet, aus seinem Vermögen bestimmte Nutzungen zu ziehen und das FA ist nicht befugt, "aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise" Nutzungen als gezogen und an einen Dritten weitergeleitet zu unterstellen, die der Eigentümer nicht zieht und nicht ziehen will (BFH-Urteile I 131/59 S vom 8. November 1960, BFH 71, 706, BStBl III 1960, 513; VI R 64/67 vom 26. September 1969, BFH 97, 347, BStBl II 1970, 177); für den Fall der Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter wird dieser Grundsatz jedoch durch die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG verdrängt (BFH-Urteil I R 51/66 vom 3. Februar 1971, BFH 101, 501, BStBl II 1971, 408).
  • BFH, 10.05.1967 - I 187/64

    Rechtfertigung einer neuen Veranlagung zur Körperschaftsteuer bei Bekanntwerden

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Den Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung hat der erkennende Senat -- soweit hier von Interesse -- in letzter Zeit wiederholt als die Zuwendung eines Vermögenswerts an einen Gesellschafter außerhalb eines gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilungsbeschlusses definiert, die ihre Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat, was immer dann der Fall sei, wenn die Gesellschaft bei Anwendung derjenigen Sorgfalt, die das Gesetz in § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG und § 43 Abs. 1 GmbHG einem ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiter abverlangt, diesen Vermögenswert einer Person, die nicht Gesellschafter ist, nicht zugewendet hätte (BFH-Urteile I 187/64 vom 10. Mai 1967, BFH 88, 518, BStBl III 1967, 498; I 261/63 vom 16. März 1967, BFH 89, 208, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 29.05.1968 - I 200/65

    Unterlassen der Einforderung eines noch ausstehenden Teiles der Stammeinlage der

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Doch setzt, wie die Beispiele zeigen, ein Verzicht in der Regel das Bestehen eines Anspruchs voraus, wie der Senat bereits im Falle des BFH-Urteils I 200/65 vom 29. Mai 1968 (BFH 93, 414, BStBl II 1969, 11) ausgesprochen hat, wie er indes in der Nichteinforderung ausstehender Einlagen trotz Verzinsung aufgenommener Fremdmittel nicht gefunden werden konnte.
  • BFH, 26.09.1969 - VI R 64/67

    Neu erbautes Hotel - Anlaufzeit - Verzicht auf Pachtzahlungen - Nahe Angehörige -

    Auszug aus BFH, 03.11.1971 - I R 68/70
    Zwar ist -- was Leistungen des Gesellschafters an die Gesellschaft betrifft -- niemand verpflichtet, aus seinem Vermögen bestimmte Nutzungen zu ziehen und das FA ist nicht befugt, "aufgrund wirtschaftlicher Betrachtungsweise" Nutzungen als gezogen und an einen Dritten weitergeleitet zu unterstellen, die der Eigentümer nicht zieht und nicht ziehen will (BFH-Urteile I 131/59 S vom 8. November 1960, BFH 71, 706, BStBl III 1960, 513; VI R 64/67 vom 26. September 1969, BFH 97, 347, BStBl II 1970, 177); für den Fall der Leistung der Gesellschaft an den Gesellschafter wird dieser Grundsatz jedoch durch die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Satz 2 KStG verdrängt (BFH-Urteil I R 51/66 vom 3. Februar 1971, BFH 101, 501, BStBl II 1971, 408).
  • BFH, 14.11.1984 - I R 50/80

    Zu den Voraussetzungen einer verdeckten Einlage; Verzicht einer

    Der Verzicht der Gesellschaft auf eine günstige Rechtsposition zugunsten ihrer Gesellschafter kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein (BFH-Urteil vom 3. November 1971 I R 68/70, BFHE 104, 158, BStBl II 1972, 227).

    Was die Bewertung von Verzichten einer Kapitalgesellschaft auf eine ihr günstige Rechtsposition zugunsten ihrer Gesellschafter anbelangt, sind in der Entscheidung in BFHE 104, 158, BStBl II 1972, 227 einige Grundsätze enthalten.

  • BFH, 18.11.1980 - VIII R 8/78

    Verdeckte Gewinnausschüttung - Kapitalgesellschaft - Verzicht auf einen Anspruch

    Auch der Verzicht einer Kapitalgesellschaft auf Gewinnchancen zugunsten ihres Gesellschafters kann eine verdeckte Gewinnausschüttung sein, z. B. der Verzicht auf die Annahme eines günstigen Kaufangebots (BFH-Urteil vom 3. November 1971 II R 68/70, BFHE 104, 158, BStBl II 1972, 227) oder der Verzicht auf den Erwerb eines Grundstucks zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis (Urteil des FG Münster vom 8. Juni 1979 VI 647/76 K, Entscheidungen der Finanzgerichte 1980 S. 44 EFG 1980, 44 -, rechtskräftig).
  • FG Baden-Württemberg, 09.11.1995 - 3 K 127/91

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (VGA); Verzicht auf

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht